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Höchstpreis

Der Höchstpreis ist eine Preisobergrenze. Im Preisbildungsgprozess findet ein Verhandlungsprozess statt, in dem eine Partei bei Überschreiten des Höchstpreises die Verhandlungen abbricht.

Siehe unter Preis-Absatzfunktion, staatliche Preissetzung.

Ein Preis, der so hoch angesetzt ist, dass bei ihm keine Nachfrage mehr besteht, in der a Preis-Absatz-Kurve also der Preis, bei dem die Kurve die Ordinate erreicht.


1. staatlich fixierte Preisobergrenzen für Teile des Güter- und Faktorangebots einer Volkswirtschaft. Höchstpreise zählen zur Klasse der - administrierten Preise; sie liegen längerfristig und im Durchschnitt unter den Marktpreisen (Gleichgewichtspreis) und werden zur Bekämpfung der Inflation und im Rahmen der Verteilungspolitik eingesetzt (Beispiel: Sicherstellung der Versorgung unterer Einkommensschichten mit lebensnotwendigen Gütern). Als Mittel der Inflationsbekämpfung sind Höchstpreise ordnungspolitisch umstritten, da der Preis seine marktwirtschaftliche Funktion des Ausgleichs von Angebot und Nachfrage einbüßt. Der Preismechanismus muss durch andere Zuteilungssysteme, wie Rationierung, ersetzt werden, wobei i.d.R. jedoch ein schwarzer Markt entsteht. Eine effiziente Allokation ist dadurch nicht mehr gewährleistet.
2. Güterpreise, bei denen die gesamte Nachfrage verschwindet, z.B. p = 4, im Fall der - Nachfragefunktion x = 20-5p.

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