Humanvermögensrechnung
(Humanvermögensrechnung, Personalvermö- gensrechnung) aufgabenorientierte Abbildung des betrieblichen Humanvermögens im Rechnungswesen einer Unternehmung ( Kostenrechnung). Unter Human vermögen versteht man hier den Wert, den der Mitarbeiterstamm in Form von spezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten für ein Unternehmen verkörpert. Die Humanvermögensrechnung soll durch die Abbildung personalrelevanter Sachverhalte zur Lösung der Informations-, Planungs-, Kontroll- und Steuerungsaufgaben der Personal- wie auch der Unternehmensführung beitragen. Auslöser für die Entwicklung des human resource accounting war die mangelhafte Aussagekraft des traditionellen Rechnungswesens in bezug auf spezifische Fragen des betrieblichen Personalwesens. Dem Begriff "human resource accounting" subsumiert man eine Vielzahl von Verfahren, die man anhand des ihnen zugrunde liegenden Bewertungsprinzips in Methoden der Personalaufwands- und solche der Personalertrags- rechnung klassifizieren kann. (1) In der Personalaufwandsrechnung werden die direkten Personalkosten (z.B. Löhne und Gehälter) als kurzfristig angesehen und in der entsprechenden Teilperiode als Aufwand verbucht. Die indirekten (investiven) Personalkosten (z.B. Kosten für Weiterbildung) sind langfristiger Natur und werden als Vermögenswerte auf sog. Personalinvestitions- konten, die nach funktionalen, personalisierten und verantwortungsbereichsbezogenen Gesichtspunkten in speziellen Teilkonten untergliedert sind, aktiviert. Für die Vermögenswerte werden jeweils durchschnittliche Nutzungszeiträume festgelegt, in denen jene abgeschrieben werden. Die funktionalen Konten umfassen die einzelnen Kostenarten (z.B. Anwerbungs-, Ein- stellungs- und Einarbeitungskosten). Die personalisierten Kosten enthalten alle Aufwendungen, die für die einzelnen Mitarbeiter getätigt worden sind, die Abschreibungen auf das vorhandene Humanvermögen jedes Mitarbeiters und verbleibende Restwerte. Die verantwortungsbereichsbezogenen Konten machen die Verteilung des aktivierbaren Personalaufwandes auf die betrieblichen Bereiche sichtbar und schaffen damit innerbetriebliche Vergleichsmöglichkeiten. (2) Die Personalertragsrechnung zielt auf die Erfassung des Wertes eines Mitarbeiters für das Unternehmen ab. Folgende Verfahren sind hier vor allem zu nennen: • Firmenwertmethode, • Opportunitätskostenmethode, • Methode der künftigen Leistungsbeiträge, • Kostenwertmethode. Hauptsächlich die Kostenwertmethode bietet wegen der relativ unkomplizierten Erfass- barkeit der Daten und der Ähnlichkeit mit der Bewertung des sonstigen Anlagevermögens die besten Voraussetzungen für eine praktische Anwendung.
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