Variante der Investitionslenkung mit verbindlichen Vorgaben für die Unternehmen. Instrumente der imperativen Investitionslenkung sind Auflagen, Verbote und Gebote. Investitionsgebote sind die rigoroseste Form und verstossen gegen das marktwirtschaftliche Prinzip der Investitionsfreiheit, indem sie den Unternehmen vorschreiben, in welchen Produktionsbereichen und in welchem Ausmass zu investieren ist. Investitionsauflagen und -verböte können demgegenüber noch marktwirtschaftskonform sein, sofern sie aus Gründen des Allgemeinwohls und zur Überwindung von Störungen der Marktallokation - etwa durch externe Effekte oder Versagen der Konsumentensouveränität (z.B. Umweltschutz, Sicherheitsvorschriften) - ausgesprochen werden. Wenn sie jedoch zur Lenkung der Produktionsstruktur im Sinne gesellschaftlicher Bedarfsrangskalen eingesetzt werden, verlassen sie die Ordnungskonformität. Literatur: Tiegel, D., Wirtschaftspolitik durch Investitionslenkung, München 1980.
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