INTRASTAT (Intrahandelsstatistik) ist ein permanentes statistisches Erhebungsverfahren, das zur statistischen Erfassung wirtschaftlicher Aktivitäten innerhalb des Binnenmarktes eingesetzt wird. Durch die Beseitigung der Grenzkontrollen zum 1. Januar 1993 im innergemeinschaftlichen Warenverkehr besteht nach wie vor ein umfassender und konkreter Informationsbedarf innerhalb der EU über den grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Warenverkehr, da die nationalen Behörden und die Behörden der EU die jeweiligen statistischen Daten für ihre Handels- und Wirtschaftspolitik benötigen. Da mit Wegfall der materiellen Grenzen auch die zollamtliche Überwachung im Intra-Handel für die Erfassung des Warenverkehrs für wesentliche Teilbereiche aufgehoben wurde, wurde ein neues Konzept für die Erhebung der Statistik entwickelt, das die Erfassung über das EG-Einheitspapier ablöste. Das Einheitspapier ist nur noch für Drittlandsgeschäfte zu verwenden (vgl. Jahrmann, 1998, S. 44).
Die jeweiligen statistischen Landesbehörden (in Deutschland das Statistische Bundesamt) melden dabei die entsprechenden Erhebungsdaten unmittelbar an INTRASTAT. Die Erhebung in Unternehmen erfolgt i.d.R. monatlich über Formulare, kann aber auch in Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt über Datenträger gemeldet werden. Seit Anfang des Jahres 2000 gibt es auch die Möglichkeit, die Meldungen zur EU-Intrahandelsstatistik über das Internet abzuwickeln. Bereits 3.000 Unternehmen nutzen das Online-Verfahren »w3stat« des Statistischen Bundesamtes zur verschlüsselten Übermittlung der Daten.
INTRASTAT erfasst drei Teilstatistiken:
- die Extrahandelsstatistik und Intrahandelsstatistik
- die Durchfuhrstatistik sowie
- die Statistik des Lagerverkehrs (vgl. Schroth, 2001, S. 359).
Im Extrahandel werden die Einfuhren in das und die Ausfuhren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft erfasst. Auch der Warenverkehr mit Nichtgemeinschaftswaren innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft gehört grundsätzlich zum Extrahandel. Im Intrahandel wird der innergemeinschaftliche Warenverkehr mit Gemeinschaftswaren erfasst. Die Durchfuhrstatistik umfasst die von See über bestimmte Häfen in das nationale statistische Erhebungsgebiet eingehenden oder über diese Häfen nach See aus dem Erhebungsgebiet ausgehenden Durchfuhrsendungen sowie den Seeumschlag in diesen Häfen.
I. ist seit dem 01.01.1993, dem Zeitpunkt der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes und der Abschaffung der Zollformalitäten innerhalb der gemeinschaftlichen Grenzen, das statistische System von Eurostat und damit auch vom Statistischen Bundesamt zur Erfassung des Warenverkehrs zwischen den EU-Mitgliedstaaten bzw. innerhalb der EU (Intrahandelsstatistik).
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