(Investitionskalkultion). Anwendung bestimmter Kalküle der Investitionsrechnung (Kalküle der Investitionsrechnung), z.B. der Kapitalwertmethode, auf die im Rahmen von Investitionskontrollen ermittelten tatsächlichen Werte (Ist-Werte). Auf dieser Basis können Soll-Ist-Vergleiche dadurch erfolgen, dass die Ist-Werte (z.B. die tatsächlich angefallenen Anschaffungsauszahlungen und Einzahlungsüberschüsse sowie der ermittelte tatsächliche Kapitalwert) den Soll-Werten (z.B. den in der Investitionsvorrechnung ermittelten Anschaffungsauszahlungen und Einzahlungsüberschüssen sowie dem daraus errechneten Kapitalwert) gegenübergestellt werden. Es ist daher im Rahmen von Kontrollen unbedingt darauf zu achten, dass hei der Investitionsnachrechnung die gleichen Kalküle zugrunde gelegt werden wie bei der Investitionsvorrechnung.
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