Geschäftstätigkeit von Banken im Einklang mit den Vorschriften des Islams. Grundlage des islamischen Bankwesens bildet die Schari\'a, die die Prinzipien für eine islamische Rechtsordnung, einschliesslich der Gestaltung der Wirtschaft, umfasst. Ausgangspunkt für das Bankgeschäft ist insb. das allgemeine Verbot, Zinsen (Riba) zu empfangen oder zu zahlen. Islamische Banken bieten deshalb neben unverzinslichen Sichteinlagen Termin- und Spareinlagen an, die eine Erfolgsbeteiligung am Aktivgeschäft vorsehen. Bei ihrem Aktivgeschäft gehen die Banken gemäss der Schari\'a vor allem unternehmerische Beteiligungen ein, indem sie entweder allein die Finanzmittel gewähren, während die Partner das Humankapital zur Verfügung stellen (Mudaraba), oder indem sie gemeinsam mit Partnern Finanzmittel für ein Unternehmen oder ein einzelnes Projekt (Muschar- aka) aufbringen. Gewinne werden jeweils nach einem im voraus festgelegten Schlüssel verteilt. Daneben entwickelten sich weitere Finanzierungsformen, z.B. Leasing und Handelsfinanzierungen (Murabaha), bei denen die Bank einem Unternehmen ein Wirtschaftsgut veräussert und die Zahlung später mit einem Aufschlag erhält. Massgeblich ist damit im Aktivgeschäft weniger die Bonität des Schuldners, sondern die Rentabilität eines Projektes. Die Bankenaufsicht überwacht neben der Solvenz der Banken auch die Einhaltung der religiösen Vorschriften. Islamische Banken sind in nahezu allen islamischen Ländern neben Banken westlicher Prägung tätig. Nur im Iran und in Pakistan besteht seit Mitte der 80er Jahre ein umfassendes islamisches Bankwesen. Literatur: Ghaussy, A. G.IFritz-Assmus, D., Elemente einer islamischen Wirtschaftslehre, in: WiSt, 17.Jg. (1988), S. 439ff. Iqbal, ZJAbbas, M., Islamic Banking, International Monetary Fund Occasional Paper No. 49, Washington, D. C. 1987.
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