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Joint Venture Program (JOP)

JOP ist ein Programm der Europäischen Union (EU) zur Förderung der Gründung und Entwicklung von Joint Ventures in den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). JOP ergänzt Projekte, die im Rahmen von PHARE und TACIS gefördert werden und zielt vor allem auf die Bildung und Unterstützung mittelständischer Privatunternehmen. Joint Ventures sollen hierbei international integrierend gemeinsame Interessen bündeln und insbesondere betriebswirtschaftliches Know-how auf Unternehmensebene übertragen. JOP bietet als Dienstleistungen Länderinformationen (EuroJOP Data: Makrodaten, Institutionen, Rechtsverhältnisse, Messen, Finanzierungsmöglichkeiten usw.), die Anbahnung von Kontakten, Feasibility-Studien, Aus- und Fortbildungshilfen, Technologietransfer und Finanzierung.
In JOP einbezogene Finanzinstitute analysieren und prüfen die Projekte, leisten Beratungs- und Ausbildungshilfen, übernehmen gegebenenfalls die direkte und indirekte Mitfinanzierung. Sie vertreten die Interessen der Europäischen Kommission durch Antragsannahme, Auszahlungen bei genehmigten Vorhaben und Überwachung der Durchführung. Dies geschieht in Verbindung mit Handelskammern, Entwicklungsberatungsstellen vor Ort sowie Fach- und Industrieverbänden. JOP fördert durch Zuschüsse (zum Beispiel für Feasibility-Studien), gewährt verzinsliche und zinslose Darlehen für Erschließungs- und Aufbaumaßnahmen (unter Umständen wandelbar in Zuschüsse) sowie zur Ergänzung des Eigenkapitals und leistet Bürgschaften. Gefördert werden Unternehmen mit höchstens 1000 Mitarbeitern, einem maximalen Nettovermögen von 150 Millionen ECU (20 Millionen ECU bei osteuropäischen Partnern). Zudem darf maximal ein Drittel der Anteile von einem Großunternehmen gehalten werden. Ein förderungswürdiges Joint Venture muß nach Landesrecht anerkannt sein, mindestens je einen Partner aus der EU und aus den MOEL bzw. der GUS haben, die zusammen mindestens 75% des Kapitals halten. Unternehmen, welche die Gründung oder Weiterentwicklung bestehender Joint Ventures oder Tochtergesellschaften vor Ort betreiben und nicht lediglich auf den Vertrieb von Produkten des EU-Partners abzielen, können ebenfalls an dem Programm teilnehmen.

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