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Kauf-Leasing-Entscheidung

Das sog. Finanzierungsleasing ( Finance- Leasing-Vertrag) von Anlagen ist eine Alternative zum kreditfinanzierten Kauf (Kreditkauf). Entscheidend dafür, ob das Finanzierungsleasing gegenüber dem Kreditkauf überhaupt vorteilhaft sein kann, ist die steuerliche Anerkennung der Leasingraten als Betriebsausgaben. Dafür hat der Bundesfinanzhof 1970 Leitsätze entwickelt, die durch den Leasingerlass des Bundesfinanzministers von 1971 konkretisiert wurden. Wichtigste Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Leasingraten als Betriebsausgaben ist demnach die Vereinbarung einer Grundmietzeit, die mindestens 40% und höchstens 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes beträgt. Ein Vorteilhaftigkeitsvergleich zwischen Finanzierungsleasing und Kreditkauf kann anhand der Barwerte derjenigen Auszahlungen erfolgen, die bei beiden Alternativen unterschiedlich hoch sind (Kapitalwertrechnung). In diesem Zusammenhang sind folgende Auszahlungen relevant: •   beim Leasing die Leasingraten nach Ertragsteuern, •   beim Kreditkauf die Zins- und Tilgungszahlungen an den Kreditgeber, die Ertragsteuerentlastung durch zusätzliche Abschreibungen sowie ggf. eine zusätzliche Gewerbekapital- und Vermögensteuerbelastung. Als Kalkulationszinssatz ist der Eigenkapitalkostensatz nach Steuern zu verwenden. Vorteilhaft ist diejenige Finanzierungsalternative, bei der der Barwert der Auszahlungen geringer ist. Beispiel: Kreditkauf Kredithöhe (Anschaffungswert)                 100000,- DM Tilgung                                20000,-DM p.a. Zinsen                                                         9% Gewerbesteuer-Hebesatz                      400% Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 5 Jahre. Gewerbekapital- und Vermögensteuerwirkungen werden nicht berücksichtigt (vgl. Tab. unten). Leasing (mit Mietverlängerungsoption) Grundmietzeit 24 Monate, Leasingrate 56,68% des Anschaffungswerts p. a. Verlängerungsmietzeit 36 Monate, Leasingrate 20% des Anschaffungswerts p.a. . die kauf leasing entscheidungDa der Barwert der Netto-Auszahlungen bei einem Kreditkauf um 66047-47141 = 18906,- DM niedriger ist als bei Abschluss des Leasingvertrages, stellt die kreditfinanzierte Beschaffung der Anlage die vorteilhaftere Alternative dar.

Literatur: Blohm, H.ILüder, K., Investition, 7. Aufl., München 1991, S. 204 ff. Perridon, LJSteiner, M., Finanzwirtschaft der Unternehmung, 7. Aufl., München 1993, insbes. S. 368 ff.

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