Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Kollektivgüter

Siehe Gut, Güter

In der Umweltwirtschaft:

(Gegensatz: Individualgüter) sind Güter, die von mehreren Wirtschaftssubjekten genutzt werden können und folgende Merkmale aufweisen:

Nicht-Anwendbarkeit des Ausschlußprinzips. Die Nutzung des Kollektivgutes kann also nicht von der Zahlung eines Entgeltes abhängig gemacht werden.

Nicht rivalisierender Konsum. Der Nutzen aus dem Kollektivgut ist unabhängig von der Anzahl der Nutzer.

Synonym zu Kollektivgütern wird häufig der Begriff „öffentliche Güter“ verwendet (Gegensatz: private Güter), welcher stärker auf die Bereitstellung als auf die Nutzung des Gutes fokussiert.

Aus umweltökonomischer Sicht ist die Interpretation von Kollektivgütern als Ausprägung von negativen externen Effekten bedeutsam. Allmende, Free-Rider-Verhalten, Gefangenendilemma

In der Wirtschaftssoziologie: auch: öffentliche Güter oder Kollektivbedürfnisse. Begriff aus der älteren Finanzwissenschaft, in der zwischen K.n und Individualgütern unterschieden wurde. Kollektivgüter werden vom Staat, Individualgü-ter von privater Seite bereitgestellt. In der neuen Theorie der öffentlichen Finanzen werden nach R.A. Musgrave neben den Privatgütern (privat goods), für die der private Markt zuständig ist, Kollektivgüter (social goods) und meritorische Güter (merit goods) unterschieden, deren Bereitstellung dem politischen Gemeinwesen obliegt. Kollektivgüter und meritorische Güter unterscheiden sich dadurch, dass bei K.n mit der Befriedigung eines einzigen Nutzniessers die Bedürfnisse aller übrigen Nutzniesser mitbefriedigt werden (z.B. Landesverteidigung), während meritorische Güter der individuellen Befriedigung dienen. Meritorische Güter sind also teilbar und individuell zurechenbar, wohingegen Kollektivgüter unteilbar und nicht individuell zurechenbare Güter sind, die von allen Mitgliedern der Gesellschaft nur in gleicher Höhe in Anspruch genommen werden können. Nach A.O. Hirschman besitzt zudem auch „keiner die Möglichkeit ihrem Verbrauch zu entgehen, es sei denn, er verlässt die soziale Gruppe, die sie anbietet“ (Hirschman, Exit, Voice, and Loya-lity 1970). Kollektivgüter können deshalb auch „öffentliche Übel“ sein. Die Kollektivgüter spielen in der Theorie des rationalen kollektiven Handelns u.a. in der Problematik der „free rider“ („Trittbrettfahrer“) oder der „Tragik der Almende“ (G. Hardin) eine wichtige Rolle. Nach dem Theorem von M. Olson (1965) ist es für den einzelnen in einer hinreichend grossen Gruppe nicht rational, für Kollektivgüter zu zahlen oder sich an ihrer Herstellung zu beteiligen, wenn er von ihrem Genuss nicht ausgeschlossen werden kann. Das logisch und empirisch problematische Theorem verweist auf die Nichtidentität von individueller und kollektiver Rationalität.

Gut

ist dadurch gekennzeichnet, dass die produzierte Menge gleichzeitig von mehreren (im Extrem: von beliebig vielen) Wirtschaftssubjekten konsumiert werden kann. Der Konsum eines Individuums schliesst den anderer nicht aus. Innerhalb der Kapazitätsgrenzen besteht Nicht-Rivalität im Konsum. Statt von Kollektivgütern wird auch von öffentlichen Gütern gesprochen im Gegensatz zu privaten Gütern, bei denen Rivalität im Konsum besteht: Das Bier, das von einem Konsumenten getrunken wird, kann nicht mehr von einem zweiten verbraucht werden. Die Eigenschaft eines Kollektivgutes sei an folgenden Beispielen veranschaulicht: Bei einem ausgestrahlten Fernsehprogramm wird der Empfang für einen Zuschauer in keiner Weise beeinträchtigt, wenn weitere Fernsehgeräte eingeschaltet werden. Das Kollektivgut "Landesverteidigung" steht allen Bürgern eines Landes in gleicher Weise zur Verfügung. Der Leuchtturm bietet allen Schiffen, die einen Hafen anlaufen wollen, Orientierungshilfe. In engem Zusammenhang mit dem Merkmal der Nicht-Rivalität im Konsum steht ein zweites: das Versagen des Ausschlussprinzips. Während von den Nutzungen privater Güter derjenige ausgeschlossen werden kann, der nicht bereit ist, den Marktpreis zu zahlen, funktioniert dieser Marktausschluss bei Kollektivgütern oft aus technischen Gründen nicht oder ist nur unter grossen Schwierigkeiten (Kosten) durchzuführen. Der einzelne Bürger kommt auch dann in den Genuss dieser Güter, wenn er sich weigert, einen finanziellen Beitrag zu leisten. Dies trifft bei den genannten Beispielen Landesverteidigung und Leuchtturm zu, aber auch beim Fernsehen ist es nicht immer möglich, "Schwarzseher" zu ermitteln. Wenngleich in den meisten Fällen Nicht-Rivalität und Versagen des Ausschlussprinzips zusammenfallen (spezifisch öffentliches Gut), gibt es auch Ausnahmen: An einer stark befahrenen Strassenkreuzung besteht Rivalität in der Nutzung, aber das Ausschlussprinzip kann wegen technischer Schwierigkeiten und zu hoher Kosten nicht praktiziert werden. Bei einer Sportveranstaltung besteht für die Zuschauer Nicht-Rivalität, aber das Ausschlussprinzip kann über die Erhebung von Eintrittsgeldern durchgesetzt werden. Schliesslich sind zwischen Kollektivgütern und privaten Gütern auch Mischformen, sog. Mischgüter, denkbar. Als Beispiel wird meist die Schutzimpfung genannt: Der einzelne Geimpfte erhält ein privates Gut, für das Rivalität im Konsum besteht und der Ausschluss durchgeführt werden kann. Mit zunehmender Zahl der Geimpften sinkt die Ansteckungsgefahr für die Nicht-Geimpften, sie erhalten ein Kollektivgut, für das der Marktausschluss nicht durchzuführen ist. In der folgenden Tab. sind die verschiedenen Arten von Gütern gegeneinander abgegrenzt. kollektivgutFestzuhalten bleibt, dass allein die Eigenschaft der Nicht-Rivalität konstitutives Merkmal für ein Kollektivgut ist. Obwohl sich zeigen lässt, dass oft die Bereitstellung dieser Güter durch den Staat geboten ist ( spezifisch öffentliches Gut), ist die staatliche Bereitstellung kein konstitutives Merkmal. Fernseh- und Rundfunkprogramme sind Kollektivgüter und werden - vor allem im Ausland - auch privat angeboten.                  Literatur: Musgrave, R. A., Finanztheorie, 2. Aufl., Tübingen 1969, S. 6 ff. Sohmen, E., Allokations- theorie und Wirtschaftspolitik, Tübingen 1976, S. 283 ff.

Vorhergehender Fachbegriff: Kollektives Arbeitsrecht | Nächster Fachbegriff: Kollektivgut



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Ausschliesslichkeitsvertrieb | Diffusion | Covered Option Securities (COPS)

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon