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Kombizinsanleihe

Anleihevariante, die durch die Kombination eines Zerobonds (Nullkuponanleihe) und einer Hochkuponanleihe entsteht. Der Konstruktionseffekt ist derart, daß der Investor während der ersten Jahre der Laufdauer keinerlei Verzinsung seiner Anlage erhält. Während der Schlußphase, die sich über mehrere Jahre erstreckt, werden dagegen hohe Zinszahlungen geleistet. Die Kurse von Kombizinsanleihen steigen demnach bis zum ersten Termin der Zinszahlungen und fallen dann bis zum Tilgungszeitpunkt auf das Niveau des Tilgungskurses.

Bei Kombizinsanleihen bleiben die ersten Jahre ohne Zinserträge. Etwa nach der Hälfte der Laufzeit wird aus der unverzinslichen Anlage eine Hochzinsanleihe. Für die restlichen Jahre gibt es bis zu 30 % Zinsen.
Wie bei einem Zerobond steigt der Kurs der Anleihe während der ersten Laufzeitjahre, denn Anleger, die hohe Zinserträge steuerfrei vereinnahmen wollen, sorgen für die Kursentwicklung. In der zweiten Laufzeithälfte, wenn Zinszahlungen geleistet werden, sinkt der Kurs.
Entsprechende Kurssteigerungen vorausgesetzt, konnten bei diesen Anlagen durch Verkauf vor Beginn der Zinszahlung steuerfreie Kursgewinne realisiert werden, solange die steuerliche Gesetzgebung dieses noch zuließ. Dieses hat sich mit Verabschiedung des Missbrauchbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes geändert. Kursgewinne, die durch einen Verkauf in der zinsfreien Zeit entstehen, werden unter bestimmten Voraussetzungen besteuert.
Siehe auch: Step up, Step down

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