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Kommunikationsdienste

als Bestandteil der Telekommunikation eine bestimmte Form des Nachrichtenaustauschs auf der Grundlage von den Dienst definierenden und zwischen den Kommunikationspartnern anerkannten Standards, einer vom Träger des zugehörigen Kommunikationsnetzes garantierten Dienstgüte und eines Teilnehmerverzeichnisses. Ist der Zugang zu einem Kommunikationsdienst prinzipiell allen Interessenten offen, so spricht man von öffentlichen Kommunikationsdiensten, die häufig in staatlicher Verantwortung, abgesichert durch das Postmonopol bzw. Fern- meldemonopol, betrieben werden. Aber auch im privaten Bereich, z.B. innerhalb eines Unternehmens, gibt es Dienste. Die Öffentlichkeit ist hier auf die beteiligten Organisationsmitglieder beschränkt. Die Standards der Kommunikationsdienste werden in Standardisierungsorganisationen der Vereinigungen von Trägern (wie z. B. ISO, DIN, CCITT, CEPT) grossenteils international vereinbart. Sie legen die technischen Übertragungsmodalitäten (physische Medien, Übertragungstechnik, Sende- und Empfangsprozedur) fest. Zu den Standards gehört häufig auch der Zeichenvorrat im Sinne von Alphabeten oder Sprachen, die zwingend für die Kommunikation vorgeschrieben sind. Ferner konkretisiert sich die Verwirklichung der Standards in aller Regel in bestimmten Eigenschaften der Kommunikationsendgeräte bzw. Terminals. Kommunikationsdienste umfassen sowohl die üblichen Postdienste wie Brief- und Paket- verkehr als auch die klassischen technischen Kommunikationsdienste wie  Telefon, Telex und Telegrammdienst. Hinzugekommen ist eine grössere Zahl von öffentlichen Kommunikationsdiensten, die sich der Möglichkeiten der Kommunikationstechniken bedienen. Beispiele dafür sind Telex, Telefax, Bildschirmtext und Telebox (electronic mail). Die Zulassung von Endgeräten zu öffentlichen Kommunikationsdiensten hängt in der Bundesrepublik von der Genehmigung der Deutschen Bundespost Telekom ab. Sie wird vom Zentralamt für Zulassungen durchgeführt, das die Geräte der Hersteller auf ihre Verträglichkeit mit einem öffentlichen Dienst ( Kompatibilität) und ihre Betriebssicherheit überprüft und mit einer Zulassungsnummer versieht. In anderen Ländern, in denen es im Fernmeldesektor kein Postmonopol gibt, werden öffentlich zugängliche Kommunikationsdienste auch von privaten Anbietern bereitgestellt, z. B. in Form von konkurrierenden privaten Telefongesellschaften, computergestützten Postsystemen sowie privaten Brief- und Paketdiensten.      Literatur: Picot, AJAnders, W., Telekommunikationsdienste für den Geschäftsbereich, in: WiSt, 12. Jg. (1983), S. 275 ff. Picot, AJReichwald, R., Bürokommunikation - Leitsätze für den Anwender, 3. Aufl., München 1987. Albensöder, A. (Hrsg.), Telekommunikation. Netze und Dienste der Deutschen Bundespost, Heidelberg 1987.

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