wurden im Rahmen der ökonomischen Theorie für die Ermittlung des Preises für Leistungen öffentlicher Unternehmen und öffentlicher Verwaltungsbetriebe entwickelt. Die Durchschnittskosten-Preisregeln orientieren sich an den durchschnittlichen Stückkosten, während Grenzkostenpreisregeln an den Kosten einer zusätzlichen Produktionsmengeneinheit ausgerichtet sind. Gegen diese Vorstellungen ist einzuwenden, dass Probleme der Kostenzurechnung bestehen und die Preispolitik der öffentlichen Hand i.d.R. unelastisch ist.
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