(Kreditauftrag) Form der Kreditleihe, bei der die Kreditleistung der Bank oder einer anderen Institution darin besteht, daß diese ein drittes Kreditinstitut beauftragen, im eigenen Namen auf eigene Rechnung einem Begünstigten einen Kredit zu gewähren (§ 778 BGB). Die auftraggebende Bank haftet der dritten Bank gegenüber für die aus der Kreditgewährung entstehende Verbindlichkeit des Begünstigten wie ein Bürge. Der Kreditauftragskredit kommt vor allem bei der Außenhandelsfinanzierung vor ( Rembourskredit, Akzeptkredit).
Der Kunde tilgt den Kredit entweder direkt bei der beauftragten Bank (Beispiel: Bank beauftragt eine international tätige Bank, einem ihrer Kunden einen Akzeptkredit zu gewähren. Einige Tage vor Fälligkeit stellt der Bankkunde der Akzeptbank den Wechselgegenwert zur Verfügung). Oder der Kunde leistet an die auftraggebende Bank, die ihrerseits an die Akzeptbank zahlt.
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