Coupon
abzutrennender Abschnitt des Zinsertrags- oder Dividendenscheines entsprechend den fälligen Zinsen auf festverzinste Wertpapiere; Dividenden auf Aktien; Anteile des Ertrages bei Investmentfonds. Abgetrennte Kupons sind selbständige Wertpapiere.
Genormter Abschnitt aus dem Bogen einer Effekte, der den Zins oder Dividendenanspruch verbrieft. Er wird zum Fälligkeitszeitpunkt abgetrennt.
Coupon
Der Kupon ist der Zinsschein (Zinskupon) oder der Dividendenschein eines Wertpapiers. Bei der Auszahlung der Zinsen oder der Dividende wird der Kupon abgetrennt und eingelöst. In früheren Zeiten war dafür das Wort »Kuponschneiderei« im Umlauf.
Das Vorhandensein eines Kupons in diesem Sinne setzt allerdings eine richtige Wertpapierurkunde voraus. Diese Wertpapierurkunden im klassischen Sinne, womöglich noch künstlerisch gestaltet, werden effektive Stücke genannt und werden immer ungebräuchlicher. Daher bezeichnet Kupon heute auch ganz allgemein die Teile des Wertpapiers, welche den Anspruch auf Zins oder Dividende enthalten.
siehe Zinsschein.
Zins- oder Dividendenschein eines Wertpapiers. Der Kupon ist Teil des »Bogens« (mit 10 bis 20 Gewinnanteilscheinen) und wird bei der Zinsbzw. Dividendenzahlung von der Bank oder vom Inhaber abgetrennt: Der Betrag gilt mit der Einlösung (Gutschrift) als zugeflossen. Als Kupons werden im weiteren Sinne auch jene Teile der Aktien bezeichnet, welche den Dividendenanspruch enthalten (außer bei amerikanischen Aktien, wo die Dividendenzahlung mit einem Stempel eingetragen wird).
Siehe auch: Zufließen, Kapitaleinkünfte, Zinsscheine
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