Die technische Beschaffenheit eines Lagers wird von den physikalisch-chemischen Eigenschaften der Materialien, von deren Verwal- tungs- bzw. Überwachungsbedürftigkeit und von den Anforderungen eines optimalen Materialflusses bestimmt. Prinzipiell sind zu unterscheiden: (1) offene Läger: Abgegrenzte Areale; die Lagerobjekte sind den Witterungseinflüssen ausgesetzt (Freilager, z.B. für Kohle, Baustoffe, Schrott); (2) halboffene Läger: einfache, überdachte Lagerflächen; Lagerobjekte sind nur bedingt gegen Witterungseinflüsse geschützt (üblicherweise Bodenlagerung oder Blocklagerung); (3) geschlossene Läger; baulich nach allen Seiten hin umschlossene Lagerorte (z.B. Lagerhallen). Als Sonderfall geschlossener Läger gelten die (4) Spezialläger: Lagerbehälter und bauliche Umhüllung fallen hier zusammen (z. B. bei Siloanlagen, Tanklägern und Lagerbehältern für gasförmige Stoffe). Qualitätsempfindliche, überwachungs- und kontrollbedürftige Lagerobjekte werden i. d.R. in geschlossenen Lägern (Gebäudelager) eingelagert. Bei der Planung von Lagergebäuden ist entsprechend der Geschosszahl zwischen Flachlager und Mehrgeschosslager zu entscheiden. Die Baukosten und die Forderung nach einem reibungslosen Materialfluss sind die wesentlichen Entscheidungskriterien. Eingeschossige Lagergebäude verursachen geringere Bau- und Betriebskosten als Mehrgeschossbauten. Die Organisation des Materialflusses ist auf einer Geschossfläche einfacher als über mehrere Stockwerke hinweg, bei der Verarbeitung von Fliess- und Schüttgütern kann es sinnvoll sein, das Eingangslager im Obergeschoss einzurichten, um die Schwerkraft für den Materialfluss nutzbar zu machen (z.B. Mühlen, Abfüllbetriebe).
Literatur: Jünemanti, R., Materialfluss und Logistik. Systemtechnische Grundlagen mit Praxisbeispielen, Berlin u. a. 1989.
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