ursprünglich die Bezeichnung für den staatlichen Tätigkeitskomplex, der die öffentlichen Zielvorstellungen hinsichtlich einer künftigen Nutzung von Grund und Boden für den Raum einer Gebietskörperschaft (grösser als eine Kommune) in Kartendarstellungen und erläuternde Texte umsetzte (allgemeine Raumplanung). Seit dem Erlass des Raumordnungsgesetzes (Raumordnungspolitik) ist die Landesplanung die von den Bundesländern wahrzunehmende Aufgabe der laufenden Aufstellung übergeordneter, überörtlicher und zusammenfassender Programme deutsamen fachlichen Pläne und Massnahmen mit den Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung abzustimmen sind. Die Grundsätze der Landesplanung decken sich weitgehend mit denen der Bundesraumordnung, werden darüber hinaus durch Zielvorstellungen ergänzt, die den Landeseigenarten (Randlage, Flächenstaat etc.) besonders Rechnung tragen. Die Grundsätze sind in den Landesplanungsgesetzen niedergelegt, die darüber hinaus insb. die Organisation der Landesplanung sowie das Verfahren der Aufstellung von Programmen und Plänen Raumordnungs- Verfahren) regeln.
Raumplanung
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