(a) bei Aufträgen an Effektenbörsen jener feste Kurs, der bei Verkauf (Kauf) nicht unterschritten (überschritten) werden darf. Limitierte Aufträge müssen ausgeführt werden, wenn der limitierte Kurs an der Börse festgestellt wird. Limits gelten den Börsenusancen entsprechend entweder
(aa) auf einen bestimmten Tag beschränkt (Tageslimit) oder
(bb) bis zum jeweiligen Monatsende und müssen dann erneuert werden (Ausnahme: vorherige Zeitlimitierung durch den Auftraggeber). Bei Circa-Aufträgen können Ausführungen auch dann erfolgen, wenn der Circa-Kurs geringfügig vom limitierten Auftrag abweicht.
(b) bei Aufträgen von DTB-Optionen jener feste Preis (Obergrenze oder darunter), zu dem der Auftrag ausgeführt werden muß. Zu unterscheiden ist zwischen: eingeschränkt limitierten Aufträgen: sofortige Ausführung oder Nichtausführung in den Varianten Fill-or-kill oder Immediate-or-Cancel; uneingeschränkt limitierte Aufträge in den Varianten Good-till-cancelled oder Good-till-date.
(c) Bei Devisenhandelsgeschäften gelten die Limits nur jeweils für den Tag, an welchem die Auftragserteilung erfolgt.
(d) Bezeichnung für Kreditlinie
Limit bedeutet Ober- oder Untergrenze. Beim Börsenhandel handelt es sich um die Preisober- oder Untergrenze, die der Kauf- oder Verkaufsinteressent seiner Bank oder dem Wertpapierhändler (Broker, Online-Broker) für den Kauf oder Verkauf von Aktien vorgibt. Sobald der Kurs das vorgegebene Limit erreicht, wird der Auftrag ausgeführt. Für die Beobachtung dieses Limits werden mitunter von der Bank oder dem Broker zusätzliche Entgelte verlangt.
1. Bankintern ermittelte Begrenzung für Geschäfte mit bestimmten Geschäftspartnern, Branchen, Staaten usw.; z. B. Begrenzung der Kreditvergabe an bestimmte Länder (Länderlimit).
2. Kreditlimit.
Bankinterne Begrenzung der offenen Devisen-, von Terminpositionen usw.
4. Begrenzung bestimmter Geschäfte bzw. von - meist hierarchiemässig determinierten - Kompetenzen zum Ab-schluss bestimmter Geschäfte. Beispiele: Vergabe von Krediten in bestimmter Höhe durch eine Zweigstelle ohne Einholung einer Genehmigung der nächsthöheren Geschäftsstelle, z. B. der Hauptstelle oder Niederlassung.
5. RTGSPLUS-Limite.
6. Limite im Derivategeschäft, Derivaterisikomanage-ment, Globallimit.
7. Limite in bankeigenen Risikomodellen, bankeigene Risikomodelle, qualitative Vorgaben.
In der Börsensprache Begrenzung des Kurses, zu dem eine Bank im Auftrag ihres Kunden Wertpapiere kaufen oder verkaufen soll. Limitierung von Aufträgen wird von den Banken besonders bei marktengen Papieren und stark schwankenden Kursen empfohlen. Börse.
Auch: Limite oder limitieren Kursvorgabe eines Kunden an seine Bank für den Ankauf oder Verkauf von Wertpapieren. Der Ankaufs- bzw. Verkaufskurs wird dabei vom Kunden für einen bestimmten Wert, der gehandelt werden soll, vorgegeben. Damit will sich der Kunde vor plötzlichen Kursausschlägen schützen. Die Limitierung von Kauf- oder Verkaufsaufträgen ist bei solchen Werten zu empfehlen, die einen engen Markt haben und bei denen mit stark schwankenden Kursen zu rechnen ist. Wenn sich innerhalb des festgesetzten Limits kein Markt ergibt, kommt das Geschäft nicht zustande. Für die Beobachtung des Limits verlangen die meisten Banken ein zusätzliches Entgelt, z. B. DM 10,00.
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