oder Lohnbuchhaltung, ist eine Nebenbuchhaltung. Die Lohnabrechnung betrifft die Erfassung, Abrechnung und Buchung sämtlicher gezahlter Arbeitsentgelte (Löhne und Gehälter) in jeder Form und unter sämtlichen Bezeichnungen bzw. rechtlichen Regelungen sowie der Personalnebenkosten und der gesetzlichen und freiwilligen Sozialleistungen. Die Lohnabrechnung dient der Feststellung des Lohnanspruchs des einzelnen Arbeitnehmers für die Lohnperiode und der Bewertung der anhand der Unterlagen ermittelten Lohnzeiten und Arbeitsleistungen mit den dafür vorgesehenen Lohnsätzen. Unter Hinzurechnung von Zuschlägen und Prämien, soweit diese in Betracht kommen, ergibt die Summe der bewerteten Zeiten und Leistungen den Bruttolohn für den einzelnen Arbeiter und für alle in der Unternehmung beschäftigten Personen sowie nach fertigungstechnischen Gesichtspunkten getrennt in Fertigungslöhne und Hilfslöhne einerseits und nach den einzelnen Kostenstellen andererseits. Ferner dient sie der Feststellung der Lohnkosten und Aufgliederung nach Kostenstellen und Kostenträgern zur Weiterverrechnung in der Betriebsbuchhaltung sowie der Ermittlung und Einbehaltung der Lohnsteuer und der von den Arbeitnehmern zu zahlenden Sozialabgaben. Die in der Lohnperiode anfallenden Lohnabrechnungen werden auf Lohnkonten übertragen: Lohnkonten sind in der Lohnabrechnung für jeden steuerpflichtigen Arbeitnehmer zu führen. Sie müssen sämtliche für die Lohnsteuer wichtigen Angaben (Namen, Beruf, Geburtstag, Wohnsitz, Wohnung, Steuerklasse, Konfessionszugehörigkeit, Freibeträge usw.) enthalten. Aus den Lohnkonten müssen die vollen Bruttolöhne nach Kostenarten aufgeteilt werden. Hilfsmittel für die Durchführung der Lohnabrechnung sind die Lohnlisten, Verteilungslisten, Lohnscheine, Arbeitszeitkarten usw.
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