Teil des Arbeitsschutzes. Beim Lohnschutz geht es nicht um Regelungen zur Festlegung von Lohnhöhen (das ist Angelegenheit der Tarifpartner), sondern um die Sicherstellung der ordnungsgemässen Auszahlung des Lohnes; Lohnschutz ist also Lohnzahlungsschutz. Heute besteht der Lohnschutz vor allem in der Form eines Truckverbotes (Trucksystem), des Verbotes, Lohnzahlungen in Gaststätten vorzunehmen, ferner darin, den Lohnempfänger bei der Lohnzahlung vor Aufrechnungen durch den Arbeitgeber, Teile des Arbeitseinkommens vor Pfändungen sowie die Lohnansprüche durch die Feststellung ihrer Erstrangigkeit im Falle des Konkurses zu schützen. Da diese Privilegierung der Lohnansprüche nicht als ausreichend erachtet wurde, brachte das Gesetz über das Konkursausfallgeld eine weitergehende Sicherstellung.
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