allgemein die Möglichkeit und Fähigkeit, anderen gegen deren Willen den eigenen Willen aufzuzwingen. Die wirtschaftliche Macht und ihre Auswirkungen auf das Wirtschaftsgeschehen spielen eine zentrale Rolle in der volkswirtschaftlichen Theorienbildung, insbesondere bei Fragen des Wettbewerbs oder der Marktformen sowie im Bereich des Außenhandels.
In der Wirtschaftssoziologie: wird verstanden als Chance, den eigenen Willen auch gegen den Widerstand der Betroffenen durchzusetzen (Macht Weber). Macht gilt a) als Oberbegriff für die verschieden begründeten Chancen der Durchsetzung, b) als Oberbegriff für jene Teilgruppe der Durchsetzungsansprüche, die keine Anerkennung durch die Betroffenen finden. In dieser letzten Bedeutung wird Macht wegen ihrer sozialen Illegitimität von einigen Autoren mit Gewalt gleichgesetzt oder als eng verwandt mit Gewalt betrachtet. Soweit Macht als Oberbegriff zur Unterscheidung von Legitimität und Illegitimität gilt, steht der Begriff auf ähnlich allgemeiner Stufe wie der Einfluss-Begriff; dabei unterscheiden einige zwischen Einfluss als einem deskriptiven und Macht als einem theoretischen Begriff (H.-P. Dreitzel).
Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht (Max Weber). Je nach der Art der Faktoren, die solche "Chancen" begründen, können verschiedene Formen von Macht unterschieden werden, z.B. psychische ("charismatische"), politische, ökonomische Macht. Wirtschaftliche Macht bezieht sich auf Interaktionen im Rahmen der Produktion und Verteilung von Gütern und Dienstleistungen. Da letztere nicht nur über das Marktsystem, sondern - als Kollektivgüter - auch über das politische System (gesellschaftliche Entscheidungsverfahren) bereitgestellt werden, ist eine scharfe Abgrenzung zwischen wirtschaftlicher und politischer Macht nicht immer möglich. Darüber hinaus kommt es zu Wechselbeziehungen zwischen beiden gesellschaftlichen Subsystemen und damit auch zwischen den verschiedenen Varianten von Macht. Zum einen nämlich ist politische Macht - über ihre institutionalisierte Form als Herrschaft - Grundvoraussetzung bei der Gestaltung der Wirtschaftsordnung und der Durchsetzung wirtschaftspolitischer Massnahmen, d.h., politische Macht beeinflusst die Spielräume ökonomischer Macht. Zum anderen versuchen die Staatsbürger, durch Einsatz ökonomischer Macht im politischen Prozess (Neue Politische Ökonomik) politische Macht aufzubauen, um die Handlungsrechts- strukturen (Eigentumsrechte) zu ihren Gunsten zu verändern. Die Schwierigkeit, das Phänomen "Macht" adäquat zu erfassen, resultiert aus deren Ja- nusköpfigkeit. Dies zeigt sich exemplarisch bei ihrer extremen Variante, dem staatlichen Gewaitmonopol. Ohne einen solchen Machteinsatz sind eine staatliche Ordnung im allgemeinen und eine Wirtschaftsordnung im besonderen nicht aufzubauen bzw. zu erhalten. Auf der anderen Seite führt diese absolute "Chance" der Durchsetzung zur potentiellen Bedrohung der Freiheit des Individuums bzw. von Gruppen, weshalb man als Vorkehrung die Macht- bzw. Gewaltenteilung ersonnen hat. Die Abtrennung eines ökonomischen Subsystems in Form des Marktsystems und damit die prinzipielle Trennung von politischer und ökonomischer Macht stellen so gesehen selbst schon ein Stück Machtteilung und somit Freiheitssicherung dar. Innerhalb des Marktsystems zeigt sich nun freilich die gleiche Doppelgesichtigkeit des Machtphänomens. Damit die Wirtschaftssubjekte handeln können, müssen ihnen Spielräume eröffnet, muss ihnen "Handlungsmacht" eingeräumt werden. Auf der Basis solcher Handlungsrechte bilden sich im marktlichen Interaktionsprozess nun aber unterschiedliche faktische "Chancen der Durchsetzung", d. h., unterschiedliche Marktstellungen, heraus. Soweit sich solche Machtdifferentiale in Vermögenskonzentration nie- derschlagen, kann auch hier eine Art von Machtteilung vorgenommen werden, nämlich durch Redistribution. Kann oder will man Machtdifferentiale nicht auf diese Art beseitigen oder reduzieren, so kann versucht werden, die überlegene Machtposition durch den Aufbau von Gegenmacht (Gegenmachtprinzip) zu neutralisieren. Diese Strategie ist vom übergeordneten Gesichtspunkt aus nicht unproblematisch, da die Gefahr der Einigung zu Lasten Dritter besteht. Im Falle der nachträglichen Reduktion oder Beseitigung von Machtdifferentialen muss mit Nebenwirkungen gerechnet werden, denn der Anreiz zum Aufbau von Macht- und Leistungsdifferentialen kann beeinträchtigt werden, wobei freilich zu beachten ist, dass nicht alle Machtdifferentiale auf Leistungsdifferentialen beruhen. Wegen dieser Nebenwirkungen kann auch das Modell der vollkommenen Konkurrenz, in dem die Akteure alle ohne (Markt-)Macht sind, nicht als Zielvorgabe für den Marktprozess dienen. Adäquater erscheint es, dem Marktprozess eine solche Rahmenordnung zu geben, die gleichsam selbsttätig auf eine Begrenzung der Machtdifferentiale - die sich in unterschiedlicher Firmengrösse, Finanzstärke, verschieden grossen Marktanteilen, Kostendifferenzen usw. manifestieren können - hinwirkt, vor allem aber - was viel wichtiger ist - dafür sorgt, dass Marktmachtpositionen dann nicht perpe- tuiert werden, wenn sie nicht auf entsprechenden Leistungen beruhen. Dies geschieht in erster Linie durch ein System abstrakter, allgemeiner und vorhersehbarer Regeln, die es den Akteuren des Marktsystems u. a. verbieten, den Wettbewerb zu beschränken, also Marktmacht zur Behinderung anderer Marktteilnehmer einzusetzen Marktbeherrschung). Phänomene wirtschaftlicher Macht treten schliesslich im Kontext des internationalen Handels in spezifischer Ausprägung auf: So können multinationale Konzerne die nationale Gesetzgebung der Länder teilweise überspielen. Im Verhältnis der Industrieländer zu den Entwicklungsländern bestehen anhaltende Entwicklungsdifferentiale, die entsprechend dauerhafte Machtdifferentiale nach sich ziehen. Literatur: Arndt, H., Wirtschaftliche Macht, 3. Aufl., München 1980. Schneider, H.K./Watrin, Ch. (Hrsg.), Macht und ökonomisches Gesetz, Berlin 1973. Stützel, W, Preis, Wert und Macht, Aalen 1972.
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