Bei einer Mantelgesellschaft handelt es sich um ein früher aktives und jetzt abgewickeltes Unternehmen, dessen leere Hülle (Mantel) nun für eine neue Tätigkeit zur Verfügung gestellt und verkauft wird.
Das Problem ist, dass meist ist nicht mehr exakt überprüfbar ist, ob diese Unternehmen ursprünglich korrekt gegründet und gesetzeskonform geführt wurden; auch dafür besteht aber im Insolvenzfall eine Haftung für den Nachfolger.
Die Einlagen müssen auch hier ohnehin wieder aufgefüllt werden.
Die sogenannten Mantelgesellschaften sind also mit Vorsicht zu betrachten.
Siehe auch >>> Vorratsgesellschaft
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