Erwerb eines Unternehmens, das keiner Tätigkeit mehr nachgeht und i.d.R. vermögenslos ist. Nach dem Kauf wird dann neues Kapital zugeführt und schließlich wieder eine Geschäftstätigkeit aufgenommen. Die Gründe für einen Mantelkauf können z.B. in der Einsparung von Gründungskosten liegen. Aus steuerlicher Sicht könnte daran gedacht werden, Gesellschaften mit hohen Verlustvorträgen zu kaufen, um diese (später) nutzen zu können. Solchen Gestaltungen setzt jedoch die Regelung des § 8 Abs. 4 KStG enge Grenzen.
Mantelkauf ist der Erwerb von Anteilen einer GmbH, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt hat. Der Erwerber will die Gründungskosten sparen und Verluste der GmbH vor dem Mantelkauf von künftigen Gewinnen abziehen. Der steuerliche Verlustvortrag wird nicht gewährt, wenn der neue Gesellschafter mehr als 75% der Anteile übernimmt und die GmbH ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen wieder aufnimmt (Wegfall der wirtschaftlichen Identität, § 8 IV KStG).
Vorhergehender Fachbegriff: Mantelgesellschaft | Nächster Fachbegriff: Mantelprogramm
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|