umfasst alle Buchführungsformen, die mit Hilfe von Buchführungsmaschinen oder maschinellen Anlagen durchgeführt werden, wobei jene mittels elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (EDV-Buchführung) häufig ausgeklammert und als eigenständige Buchführungsform behandelt wird. Der Maschinenbuchführung liegt fast ausschliesslich die Durchschreibebuchführung zugrunde, da sich diese für den Einsatz von Buchungsmaschinen besonders gut eignet. Sie setzt damit allerdings eine Loseblattbuchfüh- rung voraus, bei der die Verbuchung nicht mehr in gebundenen Büchern erfolgt, sondern auf losen bzw. gesonderten Kontenblättern abgewickelt wird. Die Ausgestaltung der Maschinenbuchführung ist weitestgehend von der Beschaffenheit bzw. Kapazität der Buchungsmaschinen bestimmt. Der Einsatz von Buchungsmaschinen stellt hohe Anforderungen an die Belegorganisation. Die Geschäftsvorfälle sind maschinengerecht zu systematisieren. Die wichtigsten Voraussetzungen hierfür sind: ein systematischer Kontenplan sowie die Vorkontierung der Belege und Kontroll- streifen mit Belegnummer, Konto, Gegenkonto und Betrag. Eine Weiterentwicklung der üblichen Maschinenbuchführung stellt die Lochkartenbuchführung dar. Bei ihr wird der Buchungsstoff auf Lochkarten abgespeichert und dann mittels spezieller Lese- und Verarbeitungsgeräte gebucht. Infolge der Entwicklung auf dem Gebiet der Elektronischen Datenverarbeitung besitzt die Lochkartenbuchführung heute fast nur noch historische Bedeutung. Literatur: Eisele, W., Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 5. Aufl., München 1993. Falterbaum, H./Beckmann, H., Buchführung und Bilanz, 13. Aufl., Achim 1989. Vormbaum, H., Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens, Stuttgart u.a. 1977.
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