Form internationaler Quotenregelungen, durch die das Prinzip der unternehmensindividuellen Quotenzuteilung aufgegeben wird. Statt dessen erhalten die nationalen Behörden Kontingente und erteilen unter Kontrolle der EG-Kommission Lizenzen an die Unternehmen. Lediglich Waren mit Lizenzen können bei der Einfuhr die Grenzen überschreiten. Durch die Lizenzierung der grenzüberschreitenden Lieferungen wird die Durchsetzung der getroffenen Regelungen (Regulationskontrolle) gefördert.
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