Zur Erfolgssicherung der Marktregulationen gibt es sowohl bei privaten Marktordnungen als auch bei behördlichen Reglementierungen Kontroll- und Sanktionsinstrumente. Die Firmen unterliegen Informations- und Auskunftspflichten. Den Gütersendungen sind z. T. Konformitätsbescheinigungen bzw. Warenbegleitdokumente beizufügen. Die Überwachung bezieht sich auf die Richtigkeit der Erklärungen und Angaben der Unternehmen. Sie bedient sich sowohl der Überprüfung der Dokumente als auch der Inspektion in den Unternehmen. Gegen Unternehmen, die sich den Auflagen entziehen, können Geldbussen ausgesprochen werden. Bei grenzüberschreitenden Regulationen (z. B. Montansektor) erfolgt die Zwangsvollstreckung in den Mitgliedsstaaten nach dem in jedem dieser Staaten geltenden Verfahrensrecht und nach Erteilung der Vollstrekkungsklausel des jeweiligen Staates. Eine Sanktionsverschärfung stellt die Hinterlegung einer Kaution dar, die bei Verstössen sofort einbehalten werden kann.
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