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Metallwährung

Geld Sammelbegriff für die Ausweitung der Prinzipien des Marketing auf nicht-erwerbswirt- schaftliche Unternehmen, Organisationen oder Personen unter Einbeziehung sozialer oder ethischer Normen. Gegenstand sind damit alle Wertetransaktionen zwischen beliebigen Partnern.

verknüpft die Rechen- und Zahlungsmitteleinheit mit der Mengeneinheit eines bestimmten Metalls und stellt die Geldversorgung bzw. das Geldangebot auf die Produktion dieses Gutes ab. Waren-Geld verbindet in sich Geld- und Gütermärkte: Durch die Definition einer Geldeinheit als bestimmte Menge dieses Metalls (—) Geldordnung) wird das Metall numeraire für alle anderen Güter; desgleichen wird der Metallpreis zur Bezugsgröße für alle relativen Preise. In diesem Sinne gilt in einem Metall- bzw. Warengeldsystem die Neutralität des Geldes nicht. Die bekanntesten Formen metallistischer Währungen sind im monometallistischen Falle die Silberwährung sowie die vollwertige Goldumlaufswährung, ferner die mit staatlich fixiertem Prozentsatz durch Gold gedeckte Goldkernwährung und die in eine durch Gold gedeckte ausländische Währung konvertible Golddevisenwährung (Goldstandard). Im bimetallistischen Falle weist die Doppelwährung ein staatlich fixiertes Wertverhältnis zwischen den beispielsweise durch Gold und Silber gedeckten Zahlungsmitteln auf, wogegen im Fall der Parallelwährung kein fester Kurs existiert. Literatur: Richter, R. (1990). Veit, O. (1969)

Siehe: Goldwährung

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