Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Mindestreserveerfüllungsperiode

Die Mindestreserveerfüllungsperiode beträgt einen Monat. Sie beginnt am 24. des laufenden Monats und endet am 23. des Folgemonats. Dabei dienen beispielsweise die Monatsendstände zum 31.1. als Mindestreserve-Soll für die Erfüllungsperiode vom 24.2. - 23.3. Die Guthaben der Kreditinstitute beim Eurosystem müssen im Kalendertagesdurchschnitt der Mindestreserveerfüllungsperiode das Mindestreserve-Soll erreichen (Durchschnittserfüllung).

1. Zeitraum, für den die Einhaltung der Mindestreservepflicht berechnet wird und die Mindestreserven auf Mindestreservekonten unterhalten werden müssen.
2. Die Mindestreserveerfüllungsperiode im ESZB beginnt stets am Abwicklungstag des HRG das auf die Sitzung des EZB-Rats folgt, für die die monatliche Erörterung der Geldpolitik vorgesehen ist (vorher: Beginn unabhängig vom Sitzungskalender des EZB-Rats am 24. Kalendertag eines Monats, Ende am 23. Kalendertag des Folgemonats). Ergänzend werden Zinsänderungen der ständigen Fazili-täten i. d. R. am 1. Tag der Erfüllungsperiode wirksam (vorher traten Änderungen die Sätze mit dem auf die Sitzung des EZB-Rats folgenden Tag in Kraft). Die Laufzeit der HRG wurde von 2 auf 1 Woche verkürzt). Die Erfüllungsperioden sind nicht mehr genau 1 Monat lang, sondern variieren von Monat zu Monat. Zudem wird sichergestellt, dass die Reserveperiode stets an einem TAR-GET-Geschäftstag (d. h. an einem Tag, an dem das TAR-GET-Zahlungssystem in Betrieb ist) beginnt, da HRG immer an diesen Tagen abgewickelt werden. Gleichzeitig werden Erfüllungsperioden nur in seltenen Ausnahmefällen an TARGET-Feiertagen enden; dies wäre nur dann der Fall, wenn ein HRG direkt nach einem TARGET-Feiertag abgewickelt und somit einen sehr untypischen Zeitplan aufweisen würde.

Vorhergehender Fachbegriff: Mindestreservebasis | Nächster Fachbegriff: Mindestreservefunktionen



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Erfüllungsort | Marktleistung | Gewinnermittlung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon