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Mischkalkulation

Siehe: Kompensationskalkulation

eine einfache Form der Kalkulation innerhalb der Plangrenzkalkulation, bei der die Einsätze der verschiedenen verfahrenstechnischen Möglichkeiten für einen Fertigungsvorgang in ihrer Mengenrelation bereits feststehen. In der -. Plankalkulation werden gewogene Mittelwerte der Plangrenzfertigungskosten der jeweiligen Verfahrensweise berücksichtigt. Mit dieser Methode kann eine vereinfachte Plankalkulation mit Grenzkosten durchgeführt werden.

Siehe auch: Ausgleichskalkulation

Auch: Kompensationskalkulation bzw. kalkulatorischer Ausgleich. Bei Banken z. T. übliche Ausgleichskalkulation bzw. -preisstellung.

Ausgleichskalkulation

(kalkulatorischer Aus­gleich): Eine - Preispolitik des Handels, die gezielt bei Teilen des Angebots oder des Sortiments, bei Einzelleistungen oder Einzelabteilun­gen oder in begrenzten Zeitperioden Gewinneinbußen in Kauf nimmt, um durch die umsatzsteigernde Wirkung, die dies auf das übrige Ange­bot, das übrige Sortiment usw. hat (die mit entsprechend höheren Spannen kalkuliert werden), die Einbußen wieder zu kompensieren bzw. überzukompensieren.
Der Ausgleich liegt mithin in der Abstimmung der einzelnen Angebotskalkulationen, aufgrund deren dem Unternehmen aus der Preisdifferenzierung insgesamt kein Verlust, sondern eher Umsatzzuwächse erwachsen. Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung einer Preispolitik des kalkulatorischen Ausgleichs ist das Vorhan­densein eines einigermaßen breitgefächerten Angebots, wie es bei den Großsortimenten des Handels existiert, bei Fachgeschäften jedoch meist nicht gegeben ist.
Erich Gutenberg hat vorgeschlagen, zur Bezeich­nung dieser Preispolitik den Terminus preispolitischer Ausgleich zu verwenden, weil es sich nicht um eine Kalkulation des Preises, sondern um ei­ne preispolitische Strategie handelt.

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