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Preispolitischer Ausgleich

Kennzeichen dabei ist, daß die Preisfindung nicht mehr für jedes Angebot isoliert, sondern für alle Angebote im Verbund vorgenommen wird, um für das gesamte Programm/Sortiment einen maximalen Nutzen zu erreichen. Anwendbar sind zwei Prinzipien:

- Beim Tragfähigkeitsprinzip werden Produkte, bei denen der taktische Angebotspreis unter dem betriebswirtschaftlichen Zielpreis liegt, als Ausgleichsnehmer bezeichnet, und Produkte, bei denen der betriebswirtschaftliche Zielpreis unter dem taktischen Angebotspreis liegt, als Ausgleichsgeber. Ausgleichsgeber kompensieren die fehlende Rendite der Ausgleichsnehmer auf den Durchschnitt.

- Beim Ausgleichsprinzip wird die Preisstruktur des Programminhalts durch Diversifikation im Wege des Simultanausgleichs verschiedener Produkte innerhalb des Programms oder im Zeitablauf im Wege des Sukzessivausgleichs bei ein und demselben Produkt des Programms gesteuert.

oder kalkulatorischer Ausgleich; Kompensation von Kostenunterdeckung bei einem Produkt durch Kostenüberdeckung bei einem anderen oder von Kostenunterdeckung in einer Periode durch Kostenüberdeckung in einer anderen beim gleichen Produkt (Periodenrechnung, Preispolitik). Da die Vollkosten nicht exakt feststellbar sind (mangelnde Zurechenbarkeit der fixen Kosten), wird ein preispolitischer Ausgleich gelegentlich unbewußt vorgenommen.

Der preispolitische Ausgleich ist ein kalkulatorischer Ausgleich, bei dem die Preisgestaltung so vorgenommen wird, daß sich Verluste bei bestimmten Produkten durch entsprechend höhere Gewinne bei anderen Produkten ausgleichen.

kalkulatorischer Ausgleich, Ausgleichskalkulation.

Ausgleichskal­kulation

Siehe Mischkalkulation (kalkulatorischer Aus­gleich)

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