Negative Pledge Ciause,
Nichtbesicherungs-Klausel
Verpflichtung eines Schuldners einer in der Regel unbesicherten Verbindlichkeit, vor der vollständigen Tilgung seiner Schuld keine weiteren Verbindlichkeiten zu besichern, ohne dem Vertragspartner eine gleichrangige Sicherheit einzuräumen (zum Beispiel Verpflichtung des Emittenten einer Anleihe, während ihrer Laufzeit seinen Grundbesitz nicht oder aber anteilig an den bisherigen Anleihegläubiger zu verpfänden). Bei Finanzierungen im internationalen Geschäft ist diese Klausel häufig das einzig verfügbare Sicherungsinstrument.
Vorhergehender Fachbegriff: Nebenwirkungen | Nächster Fachbegriff: Negativbescheinigung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|