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Negotiationskredit

(Negoziierungskredit, negotiation credit) bei der Außenhandelsfinanzierung üblicher Diskontkredit. Er entsteht durch Ankauf von Tratten, die auf den Importeur oder dessen Bank gezogen sind, durch eine Bank im Land des Exporteurs. Diese Form der kurzfristigen Außenhandelsfinanzierung kommt meist in Verbindung mit einem Dokumentenakkreditiv oder einem Zahlungsversprechen anderer Art vor.
Negotiationskredite finden in drei relevanten Varianten Anwendung:
(1) Der Exporteur zieht einen Wechsel auf den Importeur und läßt bei einer Bank in seinem Heimatland die Tratte zusammen mit Versanddokumenten diskontieren. Voraussetzung: Es bestehen vertragliche Vereinbarungen zwischen Importeur und seiner Hausbank einerseits sowie zwischen Importeurbank und der diskontierenden Bank im Exportland andererseits. Die Importeurbank gibt die Ermächtigung authority to purchase.
(2) Die Tratte wird auf die Bank des Importeurs gezogen. Die Bank des Exporteurs erhält dann von der Bank des Importeurs die Ermächtigung zum Ankauf des Bankakzepts (einschließlich der Dokumente): order to negotiate.
(3) Die Bank des Importeurs gibt dem Exporteur gegenüber direkt ein Zahlungsversprechen in Form eines commercial letter of credit (CLC) ab. Der Exporteur kann dann die nichtakzeptierte Tratte zusammen mit den Dokumenten bei jeder Bank seiner Wahl diskontieren lassen (unrestricted CLC).

Bei dem restricted commercial letter of credit ist die ankaufende Bank vorgeschrieben.

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