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Nominalkapital

Siehe: nominelles Eigenkapital, Grundkapital

Das Nominalkapital, auch Nennkapital genannt, ist das ausgewiesene Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bzw. das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Es wird gemäß § 272 HGB Absatz 1 HGB als "gezeichnetes Kapital" bezeichnet.

Grundkapital

(Nennkapital, gezeichnetes Kapital) konstanter Teil des Eigenkapitals von Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Bei einer GmbH heisst das Nominalkapital Stammkapital, bei einer AG oder KGaA Grundkapital. Das Nominalkapital kann in seiner Höhe jedoch durch die verschiedenen Formen der Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung erhöht bzw. vermindert werden.

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