Kompensationsgeschäft
Variante eines Kompensationsgeschäftes, bei dem sich der Exporteur von Großlieferungen - meist im Zusammenhang mit staatlichen Aufträgen - verpflichtet, Teilfertigungen bzw. -lieferungen und/oder Unteraufträge von im Importland ansässigen Unternehmen ausführen zu lassen. Solche Aufträge seitens des Exporteurs müssen nicht immer mit seinem Projekt direkt verbunden sein.
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