[s.a. Local-Content-Politik] Offset-Verträge sind eine Sonderform der Kompensationsgeschäfte. Bei Offset-Geschäften werden Unternehmen, die an Ausschreibungen für öffentliche Bau- oder Beschaffungsaufträge teilnehmen, dazu verpflichtet, zu einem bestimmten Anteil des Auftragswerts Unteraufträge an inländische Zulieferer zu vergeben (vgl. Berndt/Fanta-pie Altobelli/Sander, 1999, S. 140).
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