Form des Transithandelsgeschäfts, bei dem der Transithändler seinen Sitz im Ausland hat und Waren aus Drittländern in das inländische Wirtschaftsgebiet oder inländische Waren nach dritten Ländern weiterverkauft. Für die eingeführten Güter, die ein gebietsansässiger Importeur von einem gebietsfremden Transithändler kauft, gelten die Einfuhrbestimmungen (auch Transiteinfuhren). Für passive Transithandelsgeschäfte, bei denen ein gebietsansässiger Exporteur Waren an einen gebietsfremden Transithändler verkauft, der sie seinerseits nach einem dritten Land weiterveräußert, gelten die Ausfuhrbestimmungen (Transitausfuhren).
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