wird vorgenommen im Rahmen der Gemeinkostenplanung zum Aufbau von monatlichen Kostenstellenplänen. Gegenstand der Miete können neben Grundstücken und Gebäuden auch maschinelle Anlagen sein (z.B. EDV-Anlage). Da die zu zahlenden Mieten betragsmäßig bekannt sind, wirft die Planung der Mieten keine weiteren Probleme auf. Es erfolgt lediglich bei jährlicher Zahlungsweise eine Abgrenzung auf die einzelnen Monate und die Aufnahme der entsprechenden Beträge in den Kostenstellenplan nach verursachenden Kostenstellen.^ Planung der Verrechnungssätze für innerbetriebliche Leistungen Diese Planung ist notwendig, um bei der Plankostenrechnung die Höhe zukünftiger mengenmäßiger innerbetrieblicher Leistungen in Geldeinheiten ausdrücken zu können. Da der Austausch der innerbetrieblichen Leistungen nicht nur in Richtung auf das Endprodukt verläuft, sondern teilweise auch rückwärts in der Produktionskette, müßte theoretisch exakt bei der Ermittlung der Verrechnungssätze mit einem linearen Gleichungssystem gearbeitet werden, das simultan alle Verrechnungssätze der gegenseitigen Leistungen liefert (Gleichungsverfahren). Es genügt jedoch meist, in der Praxis ein Näherungsverfahren anzuwenden, das dem Kostenstellenausgleichsverfahren ähnelt. Dabei werden zunächst die Verrechnungssätze der leistenden Hilfskostenstelle mit einer Plankalkulation geschätzt und die empfangende Kostenstelle belastet. Stellt sich bei der Planung der Kosten der Hilfskostenstelle (einschließlich der rückverrechneten Kosten für die Lieferung der Hauptkostenstellen) heraus, daß die geschätzten Verrechnungssätze die Hilfskostenstelle ungebührend bevorzugen oder benachteiligen, müssen die Verrechnungssätze entsprechend abgeändert werden.
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