Bei der Grundsätzeplanung heben die Unternehmen spezifische Potentiale und Verhaltensweisen heraus. Sie setzen damit Prioritäten für das Unternehmen und seine Aktivitäten. Die Grundsätze geben Auskunft darüber, wie die gewählte Aufgabenstellung erfüllt werden soll. Die Grundsätze zu Potentialen und Verhaltensweisen lassen sich in zwei Gruppen einteilen: Ein Teil bezieht sich auf die traditionellen Funktionsbereiche eines Unternehmens, also auf Absatz, Produktion, Beschaffung, Forschung und Entwicklung, Finanzwirtschaft und Rechnungswesen. Die zweite betrifft die sog. Führungs- und Managementinstrumente. Hierzu gehören auch die Organisations- und Führungsstruktur. Während Festlegungen der ersten Gruppe fast ausschliesslich in den Unternehmensgrundsätzen getroffen werden, findet man jene der zweiten bevorzugt in den Führungsgrundsätzen (Verhaltensplanung).
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