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Prüfungsplanung

(Revisionsplanung) Teil der Prüfungstechnik; sie verkörpert die gedankliche Vorwegnahme der Prüfung mit dem Ziel, bei Sicherung einer hinreichenden Urteilsqualität eine kostengünstige Prüfungsdurchführung zu gewährleisten. Im einzelnen umfasst die Prüfungsplanung die Festlegung des Prüfungsziels und Prüfungsprogramms (Sachplanung) sowie die Personal- und die Zeitplanung. Das Ergebnis der Prüfungsplanung wird in einem Prüfungsplan festgehalten. (1) Im Rahmen der Prüfungsprogrammplanung erfolgt die Festlegung der Prüfungsmethoden und Prüfungshandlungen. Im einzelnen stellen sich als Prüfungsaufgaben: ·    Aufteilung des Prüfungsstoffes in Prüffelder und Prüffeldergruppen, ·    Bildung von Prüfungsschwerpunkten, ·    Festlegung der Reihenfolge einzelner Prüfungshandlungen sowie ·    Vorgabe der Prüfungshandlungen nach Art und Umfang. (2)Bei der Personalplanung ist zu entscheiden, wie die Prüfgebiete entsprechend der Qualifikation auf die einzusetzenden Prüfer aufgeteilt werden sollen. (3)Im Rahmen der Zeitplanung werden entsprechend dem Prüfungsauftrag der Beginn und die Dauer einzelner Prüfungshandlungen sowie der Prüfung insgesamt festgelegt. Literatur: Leffson, U., Wirtschaftsprüfung, 4. Aufl., Wiesbaden 1988. v. Wysocki, K., Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens, 3. Aufl., München 1988.

Die Prüfungsplanung dient der Ordnungs und Zweckmäßigkeit der Prüfungsdurchführung. Das Ziel der Prüfungsplanung besteht darin, die Wirtschaftlichkeit der Prüfungsdurchführung und die Ableitung hinreichend sicherer Prüfungsurteile durch die vollständige Erfassung und zweckadäquate Bearbeitung des Prüfungsstoffes sowie durch die termingerechte Abwicklung des Prüfungsauftrages zu gewährleisten. Die Prüfungsplanung umfaßt mit der Sach-, Personal und Zeitplanung die Planungsbereiche, zwischen denen regelmäßig Interdependenzen bestehen. Während sich die sachliche Planung auf die Festlegung von Art und Umfang der Prüfungshandlungen für abgegrenzte Prüfungsobjekte unter Beachtung von Reihenfolgebedingungen bezieht und im Prüfungsprogramm zusammengefaßt wird, umfaßt die Personalplanung die Bestimmung des einzusetzenden Prüfers und ihre Zuordnung zu den einzelnen Prüfungsaufgaben. Gegenstand der Zeitplanung ist die Terminierung der Anfangs und Endzeitpunkte für den gesamten Prüfungsauftrag und seiner Teilaufgaben. Für die Prüfungsplanung ist bedeutsam, ob die Möglichkeit von zwischenprüfungen besteht. Die vollständige Erfassung der wechselseitigen Abhängigkeit erfordert ein Simultanmodell der P., das wegen der Komplexität des Planungsproblems jedoch nicht realisierbar ist, so daß die Prüfungsplanung als Sukzessivplanung konzipiert wird. Bei großen Prüfungsaufträgen sind einfache Verfahren der Netzplantechnik geeignete Planungsinstrumente zur Entwicklung der Struktur des Prüfungsprozesses. Den Ausgangspunkt der Prüfungsplanung bildet in der Regel die Sachplanung mit der Entwicklung des Prüfungsprogramms, da von ihr i. d. R. die stärksten Einflüsse auf die übrigen Planungsbereiche ausgehen. Auf der ersten Stufe wird das Prüfungsobjekt in Prüffelder zerlegt, um die vollständige Erfassung des Prüfungsobjektes zu sichern und Teilaufgaben für die arbeitsteilige Prüfungsdurchführung abzugrenzen. Damit verbund en ist die Ermittlung von Reihenfolgebedingungen für die Prüffelder aufgrund prüfungstechnischer Abhängigkeiten oder sonstiger Zweckmäßigkeitsaspekte. Art und Umfang der Prüfungshandlungen vervollständigen das Prüfungsprogramm. Ihre Planung wird durch die Art des jeweiligen Prüffeldes, seine Bedeutung für das Gesamturteil der Prüfung, das erwartete Fehlerrisiko und die organisatorischen Gegebenheiten der zu prüfenden Unternehmung bestimmt. Die Zuordnung der Prüfer zu Prüfungsaufträgen und Einzelaufgaben richtet sich nach dem durch das Prüfungsprogramm determinierten Qualifikationsprofil und der Grund satzentscheidung über den Prüfereinsatz (Team und Spezialistenprinzip). Quantitative Modelle der Personalplanung (Personalzuordnungsmodelle) sind wegen ihrer Beschränkung auf quantifizierbare Faktoren kaum auf die Planung des Prüfereinsatzes anwendbar. Für die Zeitplanung bildet die Prüfungszeit in den Vorjahren eine wesentliche Planungsgrundlage. Schwierigkeiten ergeben sich bei Erstaufträgen, da der Prüfungsstoff und die organisatorischen Gegebenheiten der Unternehmung nicht hinreichend übersehbar sind. Die Mehrstufigkeit des Prozesses der Prüfungsplanung resultiert nicht nur aus der Inter-dependenz der Planungsbereiche, die Anpassungen der einzelnen Teilpläne erfordern können, sondern auch aus Abhängigkeiten hinsichtlich der Kapazitätsbeanspruchung durch die Prüfungsaufträge innerhalb des Auftragsbestandes einer Prüfungsunternehmung sowie aus den Veränderungen des Informationsstandes über das Prüfungsobjekt eines Auftrags im Prüfungsverlauf. Daraus ergibt sich, daß bei der Prüfungsplanung zunächst Grobpläne für die einzelnen Aufträge zu erstellen sind, die zu einem Gesamtplan für die Abwicklung des Auftragsbestandes der Prüfungsunternehmung zusammenzufassen sind. Diese Globalpläne sind bei Erstprüfungen nur hinsichtlich der ersten Prüfungsabschnitte zu präzisieren, um den Umfang späterer Plananpassungen als Folge zusätzlich gewonnener Informationen über das Prüfobjekt zu begrenzen, während bei Wiederholungsprüfungen wegen des konkreteren Informationsstandes bei unveränderten organisatorischen Gegebenheiten der zu prüfenden Unternehmung eine detailliertere Prüfungsplanung erfolgen kann.

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