Tilgungsfond, den ein Emittent einrichtet, um Anleihestücke freihändig zurückzukaufen, falls der Kurs unter ein bestimmtes Niveau (i. d. R. Rückzahlungskurs) fällt. Die Einrichtung des Fonds wird zumeist in den Anleihebedingungen garantiert. Er hat somit eine Marktpflegefunktion.
Tilgungsfonds-Variante. Der Emittent ist nur verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Anleihebetrag zurückzukaufen, sofern der Kurs unter pari liegt.
Siehe auch: Sinking Fund
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