Verkauf von kurz-, mittel- bis langfristigen Einzelforderungen eines Exporteurs gegenüber einem ausländischen Importeuran eine inländische Bank (mit ausdrücklicher Zustimmung von HERMES (HERMES-Deckung)), wobei die Exportforderungen ohne oder mit Übernahme des Exporteurselbstbehalts (10% bei politischen Risiken, 15% bei Insolvenz-, Nichtzahlungs- und wirtschaftlichen Risiken) verkauft werden. Der regreßlose Verkauf einer Exportforderung, der wesentliches Element der echten Forfaitierung ist, findet nicht statt, da gewisse Pflichten des Exporteurs - insbesondere gegenüber der HERMES-Kreditversicherungs AG- bei ihm verbleiben.
Form der Fortaitierung, bei der ein inländischer Exporteur Forderungen gegenüber einem ausländischen Importeur an eine inländische Bank verkauft. Wenn diese Forderungen durch eine Ausfuhrgewährleistung des Bundes gedeckt sind, dann dürfen sie nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Hermes-Kreditversicherung „quasiforfaitiert" werden.
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