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Rationalität

Grundbegriff der Wirtschaftswissenschaften; bezieht sich auf das Verhalten von Wirtschaftssubjekten (Produzenten und Konsumenten) in Entscheidungssituationen unter Annahme des Strebens nach individueller. Nutzenmaximierung. Wenn den Wirtschaftssubjekten der Weg zu rationalem Verhalten gewiesen werden soll, so liegt eine normative Verwendung des Rationalitätsbegriffs vor. Um eine deskriptive Verwendungsweise handelt es sich, wenn Rationalität als Merkmal der Wirtschaftssubjekte aufgefasst wird. Die folgenden Spielarten sind zu unterscheiden: (1)   Objektive Rationalität basiert auf der Annahme von vollkommener Voraussicht der Wirtschaftssubjekte. Diese von den realen Bedingungen bewusst abgehobene Eigenschaft wird dem homo oeconomicus zugeschrieben. Diese Kunstfigur ist, was seine Informationsaufnahme- und -verarbeitungsmöglichkeiten anbelangt, ein ausgesprochener übermensch. Andererseits wird seine Bedürfnisstruktur auf die Maximierung des finanziellen Vorteils (Gewinnmaximierungsstreben des Unternehmers, Lohnmaximierung des Arbeiters im Rahmen der wissenschaftlichen Betriebsführung) reduziert, so dass in dieser Hinsicht von einem Untermenschen gesprochen werden kann. Die Annahme vollkommener Voraussicht wurde von Oskar Morgenstern auf originelle Weise kritisiert: Weil jede Aktion seitens der übrigen Wirtschaftssubjekte umgehend zu einer Reaktion führen würde, die den Handlungserfolg von vornherein verhindert, kommt es zur Handlungsunfähigkeit bzw. Entscheidungsparalyse (Rationalprinzip) . Die normative Entscheidungstheorie führt durch Unterscheidung zwischen Risiko- und. Unsicherheitssituationen zu einer realistischeren Behandlung des Informationsproblems. Im Hinblick auf die tatsächliche Bedürfnisstruktur handelnder Menschen (motivationale Problematik) werden jedoch keine Konsequenzen gezogen. (2)   Die Vorstellung von begrenzter Rationalität wurde von Herbert A. Simon eingeführt. Wirtschaftssubjekte werden nicht länger als (Nutzen-)Maximierer, sondern als Satisfizierer betrachtet. Sie besitzen ein bestimmtes Anspruchs- bzw. Zufriedenheitsniveau. Sobald es erreicht ist, wird die weitere Informationssuche abgebrochen. Beschränkte Rationalität ist ferner eine Folge jener Grenzen, die durch die Kapazität des menschlichen Informationsaufnahme- und -verarbeitungsapparates auf natürliche Weise gegeben sind. Mit Hilfe des Konzepts der subjektiven Rationalität lässt sich dem Tatbestand Rechnung tragen, dass Menschen (a) unterschiedliche Motiv- bzw. Bedürfnisstrukturen besitzen und (b) ihr Informationsstand aufgrund ungleicher kognitiver Fähigkeiten und ungleich verteilter Zugangsmöglichkeiten zu Informationsquellen ungleich ist. Die im ökonomischen Denken fest verankerte Idee des Strebens nach Nutzenmaximierung kann in diesem Zusammenhang beibehalten werden. Das Konzept der subjektiven Rationalität ist wesentlich komplexer als die beiden anderen Vorstellungen. Es hat aber den Vorteil der wesentlich grösseren Nähe zur ökonomischen Realität. Eine konsequente Anwendung findet es innerhalb der    verhaltenstheoretischen Betriebswirtschaftslehre.                                    Literatur: Gäfgen, G., Theorie der wirtschaftlichen Entscheidung, 2. Aufl., Tübingen 1968. Morgenstern, 0., Wirtschaftsprognose, Wien 1982. Simon, H. A., Entscheidungsverhalten in Organisationen, Landsberg a. L. 1981, S. 99 ff.

Um zu rationalen Entscheidungen zu gelangen, sind an wertende und faktische Entscheidungsprämissen gewisse Anforderungen zu richten. Ziele sind demnach in inhaltlichem Sinn rational, wenn sie einer bestimmen, für »vernünftig« erklärten Zielsystematik entstammen. Von einer formalen Rationalität wird etwa dann gesprochen, wenn vorgegebene Ziele mit einem geringstmöglichen Mitteleinsatz realisiert werden (ökonomisches Prinzip). Auf die Qualität der faktischen Entscheidungsprämissen zielt die Unterscheidung in objektive und subjektive Rationalität ab. Die objektive Rationalität soll zum Ausdruck bringen, daß empirische Sachverhalte objektiv zutreffend sind. Im anderen Falle entscheidet das Individuum nur in subjektiv rationaler Weise.
Im Rahmen der deskriptiven Entscheidungstheorie (Entscheidungstheorie) spricht man häufig von einer beschränkten Rationalität Das menschliche und organisatorische Informa-tionswahrnehmungs und -verarbei-tungssystem ist der Art beschränkt, daß es nicht in der Lage ist, den »heroischen« Annahmen zu entsprechen, die sich etwa in der formalen und objektiven Rationalität zeigen.

In der Wirtschaftssoziologie: [1] auf der Handlungsebene besteht dann, wenn soziale Handlungen oder der Einsatz sozial normierter Mittel in der Lage sind, je subjektive Handlungszwecke zu realisieren. Auf der Systemebene bestimmt sich Rationalität als das Insgesamt der Wirkungen von sozialen Handlungen oder institutionellen Elementen, welche bestimmte Systemzwecke verwirklichen. In beiden Fällen wird Rationalität nur als technisches, wenn auch komplexes Verhältnis, als positiver Funktionszusammenhang von Handlungen, Mitteln, Elementen und vorausgesetzten Zwecken begriffen: Die Frage nach der inhaltlichen Rationalität der Handlungszwecke einerseits, der Systemzwecke andererseits bleibt ausgeklammert.

[2] Diesen nur formalen Rationalitätsbegriffen steht - über diese hinausgehend - ein inhaltlicher Begriff von Rationalität gegenüber, der diese im Hinblick auf die subjektiven Handlungszwecke an einen maximalen Spielraum individueller Wahlmöglichkeiten, im Hinblick auf die Systemzwecke an den Prozess einer intersubjektiven, mit demokratischen Mitteln erzielten Übereinkunft bindet.

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