nach bestimmten Kriterien unter Anwendung spezifischer Methoden abgegrenzter Raum. Da die Kriterien verschiedenen sozioökonomischen Bereichen entnommen werden können, lassen sich folgende Arten von Regionen unterscheiden: Naturräume, Regionen der politischen Gliederung (Gebietskörperschaften), Sozialräume (z. B. der landsmannschaftlichen Verbundenheit), Wirtschaftsräume (z. B. Siedlungs-, Agrar-, Industrieregionen oder -zonen), sozioökonomische Verflechtungsgebiete (z. B. Einzugsbereiche, Verkehrsregionen, Pendlergebiete), Planungsräume, ökologische Regionen (z. B. Biotope). Diese naturbedingten oder historisch gewachsenen Regionen sind nicht so gegliedert, dass sich regionalpolitische Zielvorstellungen realisieren lassen. Deshalb wurden hierfür andere räumliche Gliederungen gewählt. Dafür wurden vor allem zwei Methoden zur Regionalisierung entwickelt: (1) Die Gliederung nach dem Homogenitätsprinzip ergibt Regionentypen, die man als homogene Regionen bezeichnet; sie sind hinsichtlich eines Merkmals oder einer Kombination von Merkmalen eindeutig abgegrenzt (z. B. Regionen überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit). (2) Die Gliederung nach dem Verflechtungsprinzip ergibt heterogene oder funktionale Regionen, die infolge der im Raum erkennbaren Polaritäten in Gestalt von Arbeitsteilung abgrenzbar sind (z.B. ein zentraler Ort und sein Verflechtungsbereich, der Einzugsbereich einer Stadt bei Bildungspendlern etc.).
Regionalwissenschaft
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