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relevante Kosten

Der Grundsatz der relevanten Kosten besagt, dass lediglich solche Kosten in die Entscheidungsfindung einzubeziehen sind, die von Entscheidungen beeinflusst werden.

(alternative costs, differential costs, Differenzkosten, incremental costs, relevant costs) sind nach W. Kilger (1927 bis 1986) diejenigen Kosten, die durch die jeweilige Entscheidung beeinflußt werden können (relevant = erheblich, wichtig). Kosten, die durch eine Entscheidung unbeeinflußt bleiben, sind nicht entscheidungsrelevant.

Beispiel:
Alle Entscheidungen, die von einem gegebenen Produktionsapparat ausgehen, also kurzfristiger Natur sind, lassen die Fixkosten unbeeinflußt. Somit sind Fixkosten für kurzfristige Entscheidungen nicht relevant. Kurzfristig können nur die variablen Kosten verändert werden.

Anders verhält es sich bei Entscheidungen, die auf lange Sicht getroffen werden:
Mit länger werdender Planungsperiode sinkt der Anteil der fixen an den Gesamtkosten. In der langen Periode gibt es keine Fixkosten, auf lange Sicht sind alle Kosten dispositionsbestimmt, Dispositionsbestimmtheit der Kosten (Programmoptimierung, Verfahrenswahl, Eigenfertigung oder Fremdbezug).


Die Gesamtkosten einer Planungsperiode werden durch zahlreiche Kostenbestimmungsfaktoren verursacht. Bei der Lösung eines Entscheidungsproblems werden nur jene Teile der Gesamtkosten beeinflußt, die von den Aktionsparametern des Entscheidungsproblems abhängig sind. Sie werden als relevante Kosten bezeichnet. Relevante Kosten müssen immer Plankosten sein, da Entscheidungen zukunftsbezogen sind. Man kann zwei Arten von Entscheidungsproblemen unterscheiden, was zu einer Einteilung der relevanten Kosten in zwei Kategorien führt:

1. Entscheidungsprobleme, bei denen alle Produktionsfaktoren frei verfügbar sind, so daß keine Engpässe oder Restriktionen relevant werden; die Verwendungsmöglichkeiten schließen sich gegenseitig nicht aus. Unter diesen Voraussetzungen entsprechen die relevanten Kosten den laufenden Kosten der Kostenrechnung und werden daher als objektive Kosten bezeichnet.

2. Entscheidungsprobleme mit produktionsfaktorbedingten Engpässen (vgl. Engpaßbestimmung). Zur Lösung eines solchen Entscheidungsproblems reichen die objektiven Kosten der Kostenrechnung nicht aus. Es muß ein »Nutzenentgang« berücksichtigt werden, der entweder dem Gewinn einer nicht gewählten Alternative oder einer nicht eintretenden Kostensenkung entspricht. Die Quantifizierung des Nutzenentganges erfolgt durch Opportunitätskosten.

Die Ermittlung von Opportunitätskosten setzt in der Regel die Kenntnis der objektiven Kosten voraus. Relevante objektive Kostenarten:

1. Bei kurzfristigen Entscheidungen sind die geplanten Grenzkosten die relevanten Kosten, da intervallfixe Kosten ex definitione unverändert bleiben.

2. Bei langfristigen Entscheidungen gehören zu den relevanten Kosten die geplanten Grenzkosten und die intervallfixen Kosten. Es muß beachtet werden, daß die Bestimmung einer optimalen Investitionsalternative nicht nur die Kostenseite, sondern auch die Ertragsseite berücksichtigt.

Die relevanten Kosten sind ein Begriff der entscheidungsorientierten Kostenrechnung für diejenigen Teile der Gesamtkosten, die vom Treffen einer bestimmten Entscheidung abhängig sind. Eine Einteilung in relevante und nicht relevante Kosten kann immer nur in bezug auf das jeweilige Entscheidungsproblem erfolgen.

Reievantcosts. Für eine bestimmte bankbetriebliche Entscheidung erhebliche Kosten, d.h. solche, die von den jeweiligen Entscheidungsparametern abhängig sind.

Voll- und Teilkostenrechnung    

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