Rembourskredit
Bank, die im Rahmen ihres Remboursgeschäfts ihr Akzept gibt. Vielfach Banken im Land des Importeurs, aber auch in Drittländern.
Bez. f. ein Finanzinstitut, das im Rahmen eines Remboursgeschäftes ein Akzept abgibt; mit Erstattungsanspruch (Rembours). R. kann im Rahmen eines Außenhandelgeschäfts die Bank des Importeurs, die Bank des Exporteurs oder eine Korrespondenzbank (z. B. eine renommierte Bank an international wichtigen Finanzplätzen, an denen die meist verwendeten Welthandelswährungen gehandelt werden) sein.
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