wichtige Faktoren der Rentenformel. Nach der bis 1992 geltenden Rentenformel waren dies die allgemeine Bemessungsgrundlage und die persönliche Bemessungsgrundlage. Dazu kamen die Zahl der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre und der Steigerungssatz. Nach der durch das Rentenreformgesetz 1992 umgestellten Rentenformel gehen jetzt folgende vier Faktoren in die Rentenberechnung ein: · die Entgeltpunkte, · die für die jeweiligen Entgeltpunkte massgebenden Zugangsfaktoren, · der Rentenfaktor und · der aktuelle Rentenwert.
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