Schlagwort zur Charakterisierung der ungünstigen Entwicklung des quantitativen Verhältnisses von Rentnern und beitragszahlenden Versicherten in der gesetzlichen Alters- und Hinterbliebenenversicherung (Rentnerquote) sowie des daraus (möglicherweise) resultierenden Finanzierungsproblems. Das Finanzierungsproblem liegt in dem in der Rentenversicherung angewandten Umlageverfahren begründet: Die Rentenleistungen einer Periode werden im wesentlichen aus dem Beitragsaufkommen und damit letztlich aus dem laufenden Einkommen der erwerbstätigen Versicherten finanziert und sind darüber hinaus als dynamische Rente eingerichtet. Bei weitgehend konstanter Reservehaltung erscheinen der Beitragssatz und der Steigerungssatz im Zuge der Rentenanpassung als Freiheitsgrad und (politisch umstrittener) Aktionsparameter. Die Rentnerquote lag Anfang der 90er Jahre bei 48%. Bis zum Jahr 2030 wird sie schätzungsweise auf 91% steigen. Dafür ist v.a. die Bevölkerungsentwicklung verantwortlich, insbes. die Abnahme der Geburtenzahl und der Rückgang der Sterblichkeit in diesem Jahrhundert. Dazu kommt eine Erhöhung des durchschnittlichen Eintrittsalters in den Beruf. Die Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmer (Gastarbeiterökonomik) mildert hingegen das Problem des Rentenbergs; hohe Arbeitslosigkeit wirkt problemverschärfend. Der Geburtenrückgang seit Ende der 60er Jahre wirkt sich in den 90er Jahren aus, d.h. bei Eintritt der geburtenschwachen Jahrgänge in das Berufsleben. Literatur: Schewe, D. u.a. (1977)
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