Frist, innerhalb derer auf Verlangen eines Schuldners ein Wechsel auch noch nach seiner Fälligkeit ohne nachteilige Folgen für ihn eingelöst werden kann. Im deutschen und britischen Wechselrecht sind Respekttage nicht anerkannt. Ist jedoch ein Wechsel in einem Land mit entsprechender Regelung zahlbar gestellt, so müssen die Respekttage akzeptiert werden.
Im Bereich der Forfaitlerung bezeichnen Respekttage die bei der Diskontierung in Anrechnung gebrachte Zahl der Tage (in der Regel fünf, in Ausnahmefällen bis zu 60), um die erfahrungsgemäß der Wechselerlös nach Wechselfälligkeit beim Wechselinhaber eingeht. Die Anzahl der Respekttage wird der Laufzeit des Wechsels hinzugerechnet.
sind zusätzliche Tage, die die Banken bei der Errechnung der Zinstage beispielsweise bei der Diskontierung von Auslandswechseln (siehe auch Wechseldiskont) den Laufzeittagen der Wechsel hinzurechnen. Länderweise gibt es Unterschiede über die Anzahl der hinzu geschlagenen Respekttage. Begründet sind die Respekttage durch die in einigen Ländern längeren Vorlegungsfristen der Wechsel sowie durch den Zeitraum bis zum Eingang des Wechselgegenwerts aus dem Ausland.
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