Kredit, der innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes automatisch ohne neue Antragstellung nach Rückführung wieder in der vereinbarten Höhe in Anspruch genommen werden kann.
Der Revolving-Kredit ist ein revolvierender Kredit. Er wird während eines bestimmten Zeitraumes entprechend den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Kreditnehmers getilgt und wieder in Anspruch genommen.
Meint einerseits einen Kredit, der bei Einhaltung bestimmter Bedingungen (Rückzahlung in vereinbartem Zeitraum oder entsprechend dem Geschäftsrhythmus eines Unternehmens) automatisch, d. h. ohne neuen Kreditantrag des Kreditnehmers, für neue Geschäfte wieder in Anspruch genommen werden kann. Andrerseits wird so die Refinanzierung eines langfristigen Kredits mit kurzfristig aufgenommenen Geldern bezeichnet; dies kann zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen, wenn keine kurzfristigen Gelder mehr zur Verfügung stehen bzw. sehr teuer werden.
Unter dem Begriff Revolving-Kredit versteht man einerseits einen Kredit, der bei der Abwicklung laufender Geschäfte ständig in Anspruch genommen werden kann, ohne dass ein neuer Kreditantrag gestellt werden muss, wobei Voraussetzung ist, dass die bei Einräumung des Kredites vereinbarten Bedingungen vom Kreditnehmer erfüllt werden.
Andererseits bezeichnet man damit auch die Refinanzierung eines langfristigen Kredits mit kurzfristig aufgenommenen Geldern, wie sie bei den sog. Eurokrediten üblich ist. Diese Form der Refinanzierung ist jedoch für den Kreditnehmer mit Risiken verbunden, wenn die kurzfristig aufgenommenen Mittel nicht mehr verlängert werden bzw. die Rückzahlung dieser Mittel nicht durch andere kurzfristige Kreditneuaufnahmen gedeckt werden kann.
Obwohl dieses Risiko zumindest am Euromarkt eher theoretisch sein dürfte, schützen sich die Banken durch besondere »Aussteigeklauseln« (Availability Clauses) in den Kreditverträgen.
Eine neuere Variante der Revolving-Kredite ist die Revolving Underwriting Facility (RUF), die es Kreditnehmern erster Bonität ermöglicht, auf revolvierender Basis kurzfristige Schuldtitel zu begeben, die von den beteiligten Banken übernommen bzw. platziert werden.
oder revolvierender Kredit. (Kurzfristiger) Kredit, der dem Begünstigten während eines bestimmten Zeitraums zur wiederholten Inanspruchnahme gewährt wird. Er wird nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Kreditnehmers getilgt und steht diesem automatisch ein- oder mehrmals - bis zu einem bestimmten Höchstbetrag - wieder zur Verfügung. Dabei wird der Zinssatz dem jeweiligen Marktzinsniveau angepasst. Der R.-K. wird z. B. beim revolvierenden Akkkreditiv angewandt.
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