Wechselseitigkeit; außenhandelspolitischer Grundsatz, demzufolge einem anderen Land Vergünstigungen nur bei entsprechenden Gegenleistungen eingeräumt werden.
Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)
In der Wirtschaftssoziologie: Als Reziprozität oder Gegenseitigkeit wird das in sozialen Beziehungen wirksame Prinzip des Gebens und Nehmens, des wechselseitigen Austausches von Leistung und Gegenleistung bezeichnet. Das Prinzip der Reziprozität wurde in der Kulturanthropologie (so bei B. Malinowski) in seiner Bedeutung für die Herausbildung sozialer Strukturen betont und erscheint in der soziologischen Austauschtheorie (G.C. Homans, P.M. Blau) als allgemeiner Bezugsrahmen der Analyse sozialen Handelns.
zählt in Ergänzung zur Meistbegünstigungsklausel zu den Grundprinzipien der am Leitbild des Freihandels orientierten. Aussenhandelspolitik zwischen den westlichen Industrieländern. Sie soll die Gegenseitigkeit bei der Gewährung handelspolitischer Zugeständnisse sicherstellen und somit Liberalisierungsbemühungen erleichtern. Den Entwicklungsländern haben die Industrieländer im Rahmen des Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommens (GATT) durch das sog. Allgemeine Präferenzsystem seit 1971 auch nicht-reziproke Zollsenkungen zugestanden. Beachtenswert ist das in den USA Ende der 70er Jahre aufgekommene neue Begriffsverständnis, nach dem Reziprozität nicht mehr abzielt auf gegenseitige multilaterale Reduzierungen von Handelsbarrieren, sondern auf die Gegenseitigkeit in der bilateralen und auf einzelne Gütersektoren bezogenen absoluten Höhe der Protektion. In dieser Interpretation wandelt sich das Prinzip der Reziprozität von einem Instrument der Liberalisierung zu einem Instrument eines handelshemmenden Bilateralismus.
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