Bei einer Schiffbeteiligung wird das von den Anlegern aufgebrachte und um Fremdmittel erhöhte Kapital zum Zwecke seiner Vermehrung in ein Schiff investiert. Die Rechtsform der Schiffsbeteiligungen ist die Personengesellschaft, da der Kreis von Anlegern sinnvollerweise begrenzt bleiben muß.
Schiffsbeteiligungen haben in den vergangenen Jahren einen enormen Boom erlebt. Die Zahl der über Schiffsbeteiligungen finanzierten Schiffe hat sich von 1992 bis 1995 mehr als verdoppelt. Hinter diesem Boom steckt unter anderem die mit Schiffsbeteiligungen verbundene Steuerersparnis. Chancen und Risiken einer Schiffsbeteiligung sind ähnlich zu bewerten wie Chancen und Risiken der Beteiligung an einem Geschlossenen Immobilienfonds. Einige Risiken sind aber bei einer Schiffsbeteiligung zusätzlich vorhanden.
Das Hauptrisiko liegt in der Beschäftigung des Schiffes. Anfangs werden häufig sogenannte Festcharterverträge abgeschlossen. Je nach Größe des Schiffes sind Festcharterverträge von ein bis zwei, zwei bis drei, drei bis fünf sowie fünf bis sieben Jahren als Mindestbeschäftigungsdauer üblich. Nach dieser Zeit und dem Lösen der Charterverträge muß sich das Schiff dann auf dem freien Markt behaupten.
Der Boom bei den Schiffsbeteiligungen hat jedoch zur Bereitstellung von Überkapazitäten geführt. Ausfallzeiten bei der Beschäftigung eines Schiffes erhöhen nunmehr also das Anlagerisiko.
Bei Schiffsbeteiligungen zu, beachten ist auch der Verschleiß des Anlageobjektes. Schiffe müssen regelmäßig intensiv gewartet werden. Auch ist eine regelmäßige Trockendockung vorgeschrieben, die natürlich immense Kosten verursacht. Bei seriösen Fondsangeboten für eine Schiffsbeteiligung sind diese Kosten eingerechnet. Fehlt eine solche Kostenberechnung, sollte man den angebotenen Fonds mißtrauisch beurteilen. Und auch die zur Kostenreduzierung vorgeschlagene Ausflaggung des Schiffes läßt sich nicht so leicht realisieren, wie manche Fondsgesellschaften behaupten.
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